Interpellation im Nationalrat von Gonseth Ruth, 18.06.1999.

Wirksame Massnahmen gegen Elektrosmog

(Beispiel zur Formulierung einer Fragestellung)

Ich frage den Bundesrat:

1. Wie beurteilt er die zahlreichen gesundheitlichen Beschwerden der Bevölkerung, die insbesondere im Bereich von Natel-D-Antennen auftreten? Welches sind seine Massnahmen, um diese Beschwerden zu reduzieren?

2. Kann er garantieren, dass die getroffenen Massnahmen dem im Umweltschutzgesetz (USG) verankerten Vorsorgeprinzip genügen?

3. Ist er bereit, die Forschungsergebnisse von unabhängigen Studien in der Schweiz, im Ausland und der WHO abzuwarten, bevor weitere Natel-D-Sendemasten in Wohngebieten gegen den Widerstand der Bevölkerung aufgestellt werden dürfen? Ist er allenfalls bereit, den Dialog zwischen Betreibern und Betroffenen sowie der Wissenschaft, z. B. im Rahmen eines "runden Tisches", zu fördern? Im Bundesland Salzburg konnte ja aufgrund solcher Gespräche eine Einigung auf weit tiefere Werte als die in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vorgesehenen Werte erzielt werden.

4. Ist er bereit, unabhängige ärztliche und wissenschaftliche Ambulatorien (wie diejenigen der Nachbarländer) zu bezeichnen, wo sich Patientinnen und Patienten mit Beschwerden kompetent untersuchen und beraten lassen können? Diesen Fachstellen wäre es auch möglich, die Befunde langfristig wissenschaftlich auszuwerten.

5. Bis wann wird er die Typisierung der Handys nach einheitlichen Messmethoden vorschreiben, damit sich die Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf auf verlässliche Angaben stützen und die möglichst wenig Strahlung abgebenden Handys kaufen können?

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