
Absicht
Versicherungsrechtlich umfasst der Begriff "Absicht" nicht nur den Willen des Täters zur Verursachung des versicherten Schadens (Tatwille), sondern auch seinen Willen, dass die Schadensfolgen eintreten (Erfolgswille).

Absicht
Versicherungsrechtlich umfasst der Begriff "Absicht" nicht nur den Willen des Täters zur Verursachung des versicherten Schadens (Tatwille), sondern auch seinen Willen, dass die Schadensfolgen eintreten (Erfolgswille).