
Adäquate Kausalität
Von adäquater Kausalität spricht man, wenn eine Ursache nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet ist, einen Gesundheitsschaden von der Art des eingetretenen herbeizuführen. Die adäquate Kausalität ist eine Rechtsfrage und wird nicht vom Arzt beurteilt.
Siehe auch: Beweisgrad, Natürliche Kausalität, Kausalität