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Antrag

Unter Antrag versteht man die Willenserklärung, mit welcher ein Antragsteller verbindlich seinen Willen mitteilt, einen Vertrag abschliessen zu wollen. Für das Zustandekommen des Vertrages ist in der Folge nur noch die zustimmende Gegenerklärung (Annahme) des Empfängers erforderlich. Ein Antrag muss alle objektiv wesentlichen Vertragspunkte (versicherte Gefahr, versicherter Gegenstand, Versicherungsleistung, Prämie, Beginn und Dauer der Versicherung) und allenfalls weitere Punkte, die eine Partei als wesentlich bezeichnet, enthalten. Üblicherweise wird ein entsprechendes Formular verwendet. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) müssen in diesem Formular enthalten sein oder dem Antragsteller vor Einreichung des Antrages übergeben worden sein, sonst ist der Antrag unverbindlich. Der Antragsteller bleibt von der Absendung an 14 Tage an den Antrag gebunden, ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, beträgt die Frist vier Wochen. Innerhalb dieser Frist kann der Versicherer die Annahme erklären, dies bewirkt den Vertragsschluss.

Siehe auch: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Gefahr