
Anzeigepflicht
Der Begriff "Anzeigepflicht" bedeutet sowohl die Offenlegungspflicht von Gefahrstatsachen des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss als auch die unverzügliche Meldepflicht des Anspruchsberechtigten bei Eintreten des versicherten Ereignisses.
Siehe auch: Anzeigepflichtverletzung, Gefahrstatsache