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Anzeigepflicht

Der Begriff "Anzeigepflicht" bedeutet sowohl die Offenlegungspflicht von Gefahrstatsachen des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss als auch die unverzügliche Meldepflicht des Anspruchsberechtigten bei Eintreten des versicherten Ereignisses.

Siehe auch: Anzeigepflichtverletzung, Gefahrstatsache