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Anzeigepflichtverletzung

Wenn der anzeigepflichtige Versicherungsnehmer oder die versicherte Person beim Abschluss der Versicherung eine erhebliche Gefahrstatsache, die er kannte oder hätte kennen müssen, unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen hat, besteht eine Anzeigepflichtverletzung.

Siehe auch: Anzeigepflicht, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Gefahrstatsache