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Arbeitslosen- und Insolvenzversicherung

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind obligatorisch in der Arbeitslosen- und Insolvenzversicherung (AIV) versichert. Die AIV soll den Arbeitnehmer wenigstens teilweise für den Einkommensverlust entschädigen, den er durch eine nicht selbstverschuldete Arbeitslosigkeit oder wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers erleidet.