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Aufklärungspflicht

Die therapeutische Aufklärung ist erforderlich für die Gesundheitspflege sowie die Therapie am Patienten und unterliegt einem reinen medizinischen Zweck. Die ärztliche Selbstbestimmungsaufklärung dient der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts als Teil der persönlichen Freiheit des Patienten. Schutzobjekt ist die Würde des Menschen. Die Aufklärungs- und Informationspflicht des Arztes kann juristisch sowohl mit dem Persönlichkeitsschutz des Patienten als auch mit dem zwischen Arzt und Patienten abgeschlossenen Vertrag begründet werden, aus welchem sich eine vertragliche Pflicht zur Aufklärung ergibt. Aus einer unzureichenden Aufklärung kann sich eine Arzthaftung ergeben.

Siehe auch: Persönlichkeitsschutz