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Ausgeglichener Arbeitsmarkt

Der "ausgeglichene Arbeitsmarkt" ist ein theoretischer und abstrakter Begriff, welcher der Abgrenzung der Leistungspflicht zwischen der Arbeitslosenversicherung (ALV) und der Invalidenversicherung (IV) dient. Gemeint ist ein Arbeitsmarkt mit einem gewissen Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage nach Arbeitskräften und einem Fächer verschiedener möglicher Tätigkeiten. Er wird nicht vom Arzt beurteilt.