
Ausschlusstatbestand
Ausschlusstatbestände in Versicherungsverträgen regeln die Umstände, unter denen keine Leistungspflicht besteht, z. B. Erdbeben, kriegerische Ereignisse.

Ausschlusstatbestand
Ausschlusstatbestände in Versicherungsverträgen regeln die Umstände, unter denen keine Leistungspflicht besteht, z. B. Erdbeben, kriegerische Ereignisse.